Die Statistik zeigt, dass jede dritte in der Schweiz geschlossene Ehe eine binationale Verbindung ist.
Zählt man die Personen hinzu, die im Ausland geheiratet haben und in der Schweiz leben, ist die Zahl der binationalen Paare deutlich höher. Diese Paare sind oft mit einer Reihe von rechtlichen, kulturellen, sozialen und religiösen Herausforderungen konfrontiert. Dank unserer Expertise im Familien- und Ausländerrecht können wir Sie in Ihren administrativen Angelegenheiten beraten.
Wir hören Ihnen zu und beraten Sie, sei es vor der Eheschliessung oder bei der Gestaltung des Zusammenlebens - aber auch, wenn es darum geht, das Familienleben getrennt zu organisieren.
Der SSI Schweiz ist Teil des Verbundes der Beratungsstellen für binationale und interkulturelle Paare und Familien Schweiz. Dieser bietet binationalen Paaren und interkulturellen Familien Unterstützung in allen Fragen rund um das Thema an.
- Eheschliessungsformalitäten in der Schweiz
- Rechtsfolgen der Eheschliessung und schweizerisches Familienrecht
Voraussetzungen für den Aufenthalt in der Schweiz - der Erwerb der Schweizer Staatsangehörigkeit
- Konkubinat, Anerkennung und Stellung der ausserehelichen Kinder
Trennung/Scheidung und Rechtsfolgen