Bei familiären Konflikten kann es vorkommen, dass Kinder entführt werden.
Eine innerfamiliäre Kindesentführung liegt vor, wenn ein Elternteil bei gemeinsamer elterlicher Sorge sein Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils ins Ausland verbringt oder dort zurückhält. Dies hat negative Auswirkungen auf das Kind, das sich plötzlich entwurzelt und im Zentrum eines elterlichen Konflikts wiederfindet.
Unser multidisziplinäres Team bietet soziale und juristische Unterstützung in Entführungsfällen und prüft die Möglichkeiten einer Mediation.
Diese Situationen erfordern die Fähigkeit, grenzüberschreitend zu handeln, mit dem Ziel, die familiären Beziehungen so weit wie möglich aufrechtzuerhalten. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Diensten, insbesondere mit dem Bundesamt für Justiz (BJ), das in der Schweiz die Zentralbehörde für internationale Kindesentführungen ist, geht es darum, das Kind zu lokalisieren, den zurückgebliebenen Elternteil zu begleiten und ihn in rechtlicher und sozialer Hinsicht zu beraten.
Darüber hinaus bieten wir professionelle und kultursensible Kindesvertretungen an. Im Gespräch mit dem Kind unterstützen wir seine Meinungsbildung, stellen eine kindgerechte Information über seine Situation und das Verfahren sicher und vertreten seine Interessen. Grundsätzlich wird eine Kindesvertretung gem. Art. 9 Abs. 3 BG-KKE in Kindesentführungsfällen eingesetzt.
Wurde das Kind in ein Land verbracht, welches das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) nicht unterzeichnet hat, nutzt der SSI Schweiz sein Partnernetzwerk, um Massnahmen zum Schutz des Kindes zu ergreifen und den Kontakt zum entführenden Elternteil herzustellen. In solchen Fällen prüfen wir die Möglichkeit einer transnationalen Familienmediation und unterstützen die Suche nach einer einvernehmlichen Lösung im Interesse des Kindes.
Im Falle einer Rückführung des Kindes aufgrund eines Gerichtsbeschlusses oder nach Abschluss einer Vereinbarung zwischen den Eltern bereiten wir diese vor und begleiten sie in Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteur*innen (Behörden, Eltern, Anwält*innen, Kindesschutzbehörden usw.).
- Information und Beratung der Eltern und der zuständigen Behörden
- Lokalisierung des Kindes im Ausland
- Wiederherstellung des Kontakts zum zurückgebliebenen Elternteil
- Abklärung der Situation des Kindes
- Transnationale Familienmediation
- Vorbereitung und Begleitung von Rückführungen
- Kindesvertretung in Verfahren, die das Kind betreffen