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Die durch Migrationsbewegungen bedingte hohe Mobilität der Menschheit in Verbindung mit der Alterung der Bevölkerung führt dazu, dass immer mehr ältere Menschen ihren Wohnsitz im Ausland haben. Diese Menschen verfügen zum Teil über kein familiäres Netz und sind daher in sozialer, wirtschaftlicher und medizinischer Hinsicht besonders verletzlich.

Unter diesen Umständen wird häufig eine Rückkehr in das Herkunftsland in Betracht gezogen, auch wenn dort zum Teil keine Bindungen mehr bestehen. Dies gilt sowohl für ausländische Personen, die in der Schweiz leben, als auch für Schweizer Bürger*innen, die im Ausland leben.

Der SSI Schweiz kann in diesen Fällen intervenieren, indem er mit den zuständigen Behörden und/oder Sozialdiensten Kontakt aufnimmt, um einen Transfer zu organisieren, die die Interessen der betroffenen Personen respektiert und ihnen bestmöglich hilft.

Stehen die betroffenen Personen unter Beistandschaft, erfolgt unsere Intervention auf Grundlage des Haager Erwachsenenschutzübereinkommen (HEsÜ) um die Betreuung und Rückführung der betroffenen Personen zu regeln.* Ohne Beistandschaft und für Länder, die das Übereinkommen nicht unterzeichnet haben, interveniert der SSI Schweiz individuell, um den in Not geratenen Menschen helfen. Dies ist dank unserem Partnernetzwerk in über 120 Ländern möglich.

*Bis 2021 haben erst 13 Staaten das Übereinkommen ratifiziert.

Unsere Leistungen
  • Übertragung von Schutzmassnahmen
  • Begleitung bei der Wiedereingliederung im Herkunftsland oder bei der Rückkehr in die Schweiz
  • Erstellen von Sozialberichten

Zum Flyer