Anlässlich der Nationalen Fachtagung „Wege aus dem Trauma: Perspektiven für geflüchtete Kinder und Jugendliche“ vom 7. Dezember 2017 formulieren die organisierenden Partnerorganisationen Schweizerisches Rotes Kreuz (SRK), Allianz für die Rechte der Migrantenkinder (ADEM) und der Verbund der Schweizer Ambulatorien „Support for Torture Victims“ folgende Forderungen zur adäquaten Begleitung und Versorgung von traumatisierten Kindern und Jugendlichen:
Alle Kinder und Jugendlichen, auch geflüchtete,haben unveräusserliche Rechte. Diese Rechte sind in der durch die Schweiz 1997 ratifizierten UN - Kinderrechtskonvention sowie in den weltweit geltenden Menschenrechten verankert.
1. Geflüchtete Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine adäquate Gesundheitsversorgung. Dazu gehört auch der Zugang zu spezialisierten Psychotherapie - angeboten. Viele der Geflüchteten haben im Herkunftsland und auf der Flucht durch Gewalt und Zwang physische und psychische Verletzungen erlitten, die für das weitere Leben eine grosse Herausforderung darstellen. Kinder und Jugendliche brauchen Unterstützung, um zum richtigen Zeitpunkt die passende medizinische Behandlung zu erhalten. Ein frühes Screening durch psychiatrisch - psychologisches Fachpersonal kann persönliches Leid und gesellschaftliche Folgekosten reduzieren. Um den reibungslosen Ablauf und die Wirksamkeit dieses Screenings sicherzustellen, müssen professionelle Dolmetschende mit transkulturellen Kompetenzen vergütet werden können. Ausserdem müssen gendergerechte Therapieformen eingesetzt werden, welche das Besprechen von Tabuthemen, wie z.B. unmenschliche Behandlung oder sexuelle Gewalt, ermöglichen. Erst wenn die geflüchteten Kinder und Jugendlichen verständliche Informationen über die eigene Gesundheit erhalten, das Gesundheitssystem verstehen und Gesundheits
kompetenzen aufbauen, können sie durch integrative Therapieansätze körperlich und seelisch genesen.
2. Geflüchtete Kinder und Jugendliche, die ohne Begleitung in der Schweiz ankommen, haben ab dem Zeitpunkt ihrer Registrierung das Recht auf Schutz und regelmässige Unterstützung durch ihren Beistand.